Jahreshauptversammlung

Einladung zur nachgeholten Jahreshauptversammlung 2020

Liebe Mitgliederinnen und Mitglieder,

wir laden Sie sehr herzlich zur Jahreshauptversammlung des SV Anzing am Sonntag, den 01.08.2021 um 11:00 Uhr ein, die wir im vergangenen Jahr absagen mussten. Damit diese auch unter verschärften Bedingungen stattfinden kann, findet sie unter Einhaltung der Hygiene-Vorschriften und der Abstandsregeln mit verkürzter Tagesordnung auf der Tribüne des Fußballplatzes im Sportzentrum statt.

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung
  2. Rechenschaftsberichte der 1. Vorsitzenden und der Abteilungsleiter
  3. Aussprache zu den Berichten
  4. Satzungsänderung s. Seite 2
  5. Kassenbericht des Vorstandes Finanzen für die Geschäftsjahre 2017/2018/2019
  6. Festsetzung des Beitrages 2022/2023
  7. Bericht der Revisoren und Entlastung der Vorstandschaft
  8. Bildung eines Wahlausschusses
  9. Neuwahlen
  10. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

Anträge müssen bis spätestens 18. Juli 2021 schriftlich bei der 1. Vorsitzenden Felizitas Bauer eingereicht werden. Die Ehrung unserer langjährigen Mitglieder kann vorerst nicht durchgeführt werden, wir holen diese aber nach.

Mit sportlichen Grüßen

Felizitas Bauer

1. Vorsitzende


„Dankeschön!“

Die Vorstandschaft des SV Anzing sagt an dieser Stelle „Dankeschön“:

  • Allen Mitgliedern, dass Sie uns trotz der Umstände auch in Zeiten der Pandemie die Treue gehalten haben. Wir sind auf unsere Mitglieder angewiesen, damit wir weiterhin Sport anbieten können.
  • Ganz besonders aber an alle, die den Sport (wenn auch anders als gewohnt) in den letzten 18 Monaten durch ihren Einsatz und ihre Ideen möglich gemacht und damit unsere Mitglieder fit gehalten haben.

 

Satzungsänderungen:

Neu: § 2 (1) Der Verein und seine Mitglieder respektieren die Würde jeden Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen und versprechen, alle Menschen, unabhängig ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischen Überzeugung, sexueller Orientierung, ihres Alters oder Geschlechts, gleich und fair zu behandeln sowie Diskriminierung jeglicher Art und Gedankengut außerhalb der Werteordnung des Grundgesetzes entschieden entgegenzuwirken.

Geändert: §8 (1) Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Vorstand Finanzen, dem Vorstand Personal und dem Vorstand Sport. Des Weiteren kann der Vorstand bei Bedarf weitere, beratende Vorstandsmitglieder bis zur nächsten turnusmäßigen Mitgliederversammlung berufen. 

Geändert: § 11 (1) Alle zwei Jahre findet im 1. Halbjahr eine Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) statt.

Corona bedingt Hygienevorschriften

Versammlungen unter freiem Himmel sind gemäß § 9 Abs. 1 der dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) zugelassen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten und jeder Körperkontakt mit anderen Versammlungsteilnehmern oder Dritten vermieden werden kann. Die Zahl der Besucher ist laut BLSV draußen auf höchstens 100 begrenzt.

Eine Teilnahme an der Versammlung ist nicht möglich bei

  • Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion oder die in Quarantäne sind
  • mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen
  • Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere (wie z. B. Atemnot, Husten, Schnupfen)

Folgende Regeln sind bei der Jahreshauptversammlung unbedingt zu beachten:

  • Nur stimmberechtigte Mitglieder nehmen teil
    Mitglieder, die aus gesundheitlichen Gründen eine Begleitperson benötigen, können diese selbstverständlich mitbringen.
  • Zutritt nur mit FFP2-Maske
  • Zutritt möglichst einzeln und nicht in Gruppen über den Haupteingang
  • Auf Händeschütteln verzichten
  • Desinfektionsmittel stehen am Eingang zum Sportzentrum bereit
  • Je nach Inzidenz müssen wir vor der Versammlung Schnelltests
                durchführen.
  • Jedes Mitglied wird in der Teilnehmerliste registriert
  • Während der Versammlung auf dem Platz bleiben
    am Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden
  • Husten oder Niesen in die Armbeuge
  • beim Verlassen des Sitzplatzes gilt die Maskenpflicht.
    Ausgenommen sind die Versammlungsleitung bei Durchsagen und der jeweilige Redner